Unterrichtsversäumnisse

Für Eltern – Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen

Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen

 

Für Eltern, die Unterrichtsversäumnisse ihres Kindes entschuldigen oder Beurlaubungen beantragen wollen gelten folgende Regelungen:

 

Unterrichtsversäumnisse
  • Am ersten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit anrufen. (Telefonnumer Sekretariat: 0212 / 5 99 80 40)
  • Am Tage der Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung einreichen.
  • Bei Versäumnis einer Sportstunde: Zunächst wird die Entschuldigung beim Sportlehrer gegengezeichnet, dann wird die Entschuldigung beim Klassenlehrer abgegeben.
  • Bei Versäumnis einer WPU-Stunde: Zunächst wird die Entschuldigung beim WPU-Lehrer gegengezeichnet, dann wird die Entschuldigung beim Klassenlehrer abgegeben.

 

Beurlaubungen

Bei absehbaren Beurlaubungssituationen stellen Sie bitte frühzeitig einen Antrag beim Klassenlehrer. Sie können gerne das Formblatt nutzen. Mögliche Gründe für eine Beurlaubung entnehmen Sie bitte der zweiten Seite des Formblatts. Beurlaubungen können nicht rückwärtig beantragt werden.

 

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